Urlaubs- und Ferienzeiten sind hauptsächlich in den Pfingst- und Sommerferien. Das genaue Datum wird den Eltern jeweils zum Anfang des Jahres mitgeteilt und abgesprochen.
Bei Erkrankung oder Urlaub meinerseits stehen den Eltern die im Vertrag festgehaltenen Ersatzbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Kosten richten sich nach den Betreuungszeiten und werden zu einem großen Teil durch das Landratsamt übernommen.
Zusätzlich biete ich außerhalb der Betreuungszeiten und an den Wochenenden auch Babysitting der Kinder an.